REGELN FÜR DIE REZEPT- UND ÜBERWEISUNGSBESTELLUNG
Um Wartezeiten zu reduzieren, haben Sie nun die Möglichkeit, Rezepte und Überweisungen telefonisch oder online zu bestellen.
Dies gilt nur für:
1. Folgerezepte für Ihre Dauermedikation, die für Sie durch uns bereits verordnet wurden und die Sie schon länger einnehmen.
2. Überweisungen zu Fachärzten, zu denen Sie zu regelmäßigen Kontrollen gehen oder zu denen wir bereits Überweisungen ausgestellt haben.
3. Folgeverordnungen bereits genehmigter langfristiger Heilmittel (Krankengymnastik).
Ab dem 2. Werktag nach Bestellung sind die gewünschten Dokumente ab 9 Uhr abholbereit in der Praxis (z.B. Bestellung Montag – Abholung Mittwoch oder Bestellung Freitag – Abholung Montag). Die Abholung kann nur durch Sie persönlich oder durch eine durch Sie schriftlich bevollmächtigte Person erfolgen. Denken Sie daher daran, rechtzeitig zu bestellen, bevor Ihre vorhandene Medikation sich dem Ende neigt.
Gerne lassen wir Ihnen die gewünschten Dokumente per Post zukommen. Hinterlegen Sie hierzu einfach das entsprechende Porto oder an sich adressierte und frankierte Rückumschläge bei uns.
Damit wir die Rezepte und Verordnungen ausstellen können, muss vorher einmal im Quartal Ihre Krankenversichertenkarte bei uns eingelesen worden sein. Legen Sie uns diese daher spätestens zum Zeitpunkt der Abholung des angeforderten Dokumentes vor.
Für Neuverordnungen von Medikamenten oder Erstausstellung einer Überweisung ist immer ein Arztkontakt erforderlich. Vereinbaren Sie bitte hierzu einen Termin in der Sprechstunde.
Das Fortbestehen der Indikation zur Einnahme sowie der Therapieerfolg von Medikamenten sind durch uns regelmäßig zu kontrollieren. Ihre regelmäßige Vorstellung in unserer Sprechstunde ist daher auch weiterhin unumgänglich.
Über die Funktionen „Rezeptbestellung“ können keine Termine vereinbart werden.
Bitte verwenden Sie dazu den Button „Terminbuchung“ (Buchung über den Dienstleister Doctolib).